Datenschutz-Verstöße des BKA gefährden die Pressefreiheit

Datenschutz: Keiner darf wissen, was die Polizei sich merkt – © 2015 Claus R. Kullak

Die Daten des BKA, aufgrund derer 32 Journalisten die Akkreditierung für den G20-Gipfel entzogen wurde, erweisen sich als fehlerhaft. Die rechtswidrigen Verstöße gegen den Datenschutz bei den Sicherheitsbehörden erweist sich damit als Gefahr für die Pressefreiheit.

Der Journalist Björn Kietzmann fotografierte gerade als Journalist auf einer Demonstration im Juli 2011, als in seiner Nähe ein Feuerwerkskörper gezündet wurde, der offensichtlich noch Jahre später dazu geeignet ist, ihn zu erschrecken:

  • Einen ersten Schrecken verursachte vermutlich der Knall.
  • Dass er unmittelbar darauf wegen „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ verhaftet wird, ist mit Sicherheit der nächste.
  • Schnell wird er, wie die Tagesschau berichtet, durch vier weitere Pressefotografen entlastet, doch wirft ihm die Staatsanwaltschaft zunächst noch „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ vor, bevor sie auch diesen Vorwurf als unbegründet fallen lassen muss.

Es sieht fast aus, als würde der Rechtsstaat funktionieren: Erhobene Vorwürfe, die nicht durch Beweise gestützt werden können, werden fallen gelassen. Das Zusammentragen von Vorwürfen durch die Polizei führt nicht zugleich zu einer Verurteilung, weil die Gewaltenteilung greift.

Datenschutz-Verstöße verstoßen auch gegen die Unschuldsvermutung

Doch dem ist nicht so. In einem Auszug aus dem Datensatz über Björn Kietzmann, welchen das Bundeskriminalamt (BKA) dem Journalisten nun zugesandt hat, ist – sozusagen als letzter erschreckender Nachhall des Feuerwerkskörpers – die schwere Gewalttat des „Herbeiführen[s] einer Sprengstoffexplosion“ in der Kategorie „politisch motivierte Kriminalität“ immer noch verzeichnet. Ganz so, als sei er ein dafür verurteilter Straftäter und nicht – wie tatsächlich der Fall – ein nachweislich zu unrecht Verdächtigter.

Es sieht also fast so aus, als würde der Rechtsstaat überhaupt nicht funktionieren: Erhobenen Vorwürfe, die nicht durch Beweise gestützt werden können, bleiben gespeichert. Das ist ein Verstoß gegen § 8 Abs. 3 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKAG). Zumindest was den Datensatz des BKA angeht, scheint es fast, als der Verdacht der Verurteilung gleich.

Nun ist es aus ermittlungstaktischen Gründen natürlich sinnvoll, einen Verdacht zu verzeichnen und zu speichern, solange er besteht. Ebenso ist es sinnvoll, in besonderen Ausnahmefällen auch Daten aus Ermittlungen zu speichern, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben. Aber diese Ausnahmefälle müssen laut § 8 Abs. 5 BKAG darin begründet liegen, dass

bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden.

Die Unschuldsvermutung kann also bei zu befürchtenden „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, die in der Zukunft geschehen könnten (!), außer Kraft gesetzt werden. Obschon dies bei Björn Kietzmann nicht der Fall war, blieb er in der Datei für politisch motivierte Kriminelle gespeichert.

Datenschutz soll Daten vor Speicherung schützen, nicht gespeicherte Daten

Das geht uns alle in doppelter Hinsicht an:

Erstens haben wir ein Recht darauf, dass zutreffende Daten – und ausschließlich zutreffende Daten – über uns nur in eingeschränktem Maße gespeichert und zugänglich gemacht werden. Im berühmten „polizeilichen Führungszeugnis“ beispielsweise sind, um uns zu schützen, nicht alle Einträge sichtbar. Ebenso haben wir ein Recht auf Vergessen, darauf also, dass bestimmte Tatsachen uns nicht lebenslang anhaften. Auch dazu kann das eben erwähnte polizeiliche Führungszeugnis als einfaches Beispiel herangezogen werden, aus welchen Einträge automatisch nach einer vorgegebenen Zeitspanne gelöscht werden.

Der Datenschutz wurde beim BKA jedoch jahrelang offensichtlich so lax behandelt, dass hier Millionen von Datensätzen über hunderttausende Bürger rechtswidrig gespeichert sind. Während eine Verurteilung aufgrund schwerer Körperverletzung nach drei Jahren aus dem polizeilichen Führungszeugnis und nach zehn Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht wird, finden sich beim BKA in der „Fallgruppe Rauschgift“ 230.000 Personen, deren Datensätze mehr als zehn Jahre alt sind. Experten gehen laut Tagesschau davon aus, dass viele dieser Einträge rechtswidrig sind.

Der Zusammenhang zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

Zweitens unterminiert die Speicherpraxis des BKA die Arbeit der vierten Säule unseres Staates: der Journalisten. Man erinnere sich an den Aufschrei, welcher dem noch nicht einmal ausgestandenen Skandal der Verhaftung Doğan Akhanlıs folgte – über welche ich mich im Artikel „Erdoğan und der Gedankenkrebs der Selbstzensur“ äußerte. Da war ein türkischstämmiger deutscher Schriftsteller in Spanien verhaftet worden, weil in der Datenbank von Interpol eine Red Notice verzeichnet war, dass er in der diktatorischen Türkei wegen eines Vorwurfes aus dem Jahr 1989 gesucht werde. Von diesem war er aber schon 2011 freigesprochen worden.

Hierzulande nun wurde 32 Journalisten die bereits einmal gewährte Akkreditierung zum G20-Gipfel 2017 in Hamburg entzogen, weil beim BKA fälschlich erhobene, längst ausgeräumte und ansonsten veraltete Vorwürfe gespeichert sind, als wären es Tatsachen.

Diese Speicherung verstößt willkürlich gegen geltendes Recht. Und diese Speicherung hindert Menschen, die eine demokratisch wichtige Aufgabe zu erfüllen haben, dieser nachzugehen. Diese Speicherung ist zudem vollkommen intransparent, wie man daran sieht, dass sich das BKA zunächst nicht bemüßigt sah, die entzogenen Akkreditierungen zu rechtfertigen, wie die Tagesschau berichtete. Als weitaus größter Schrecken im unmittelbaren Nachhall des Feuerwerkskörpers aus dem Juli 2011 war auch Björn Kietzmann betroffen:

Journalisten benötigen besondern Schutz – auch Datenschutz

Es sind dies alles Eigenschaften eines Willkürstaates, nicht eines demokratischen Rechtsstaates mit verfassungsrechtlich garantierter Pressefreiheit. Aber das Verbot von Zensur in Art. 5 Abs. 1 S. 3 des Grundgesetzes setzt ja auch den Zugang zu Orten des Geschehens – wie im genannten Fall des G20-Gipfels – voraus.

Um diesen Zugang zu gewähren, besitzen Journalisten einen Presseausweis. Zu besonderen Veranstaltungen erhalten sie eine Akkreditierung – wörtlich den „geschenkten Glauben“, dass sie dort etwas Wichtiges tun. Journalisten erhalten so zum Beispiel Zugang zu polizeilich gesperrten Gebieten, um aus diesen zu berichten. Bei Demonstrationen sind sie ebenso häufig vorne mit dabei. Auch und gerade, wo Demonstranten und Polizei gegebenenfalls aufeinander stoßen. Anders wäre beispielsweise die öffentliche Beobachtung des polizeilichen Handelns, welche die Presse für uns übernimmt, gar nicht zu gewährleisten.

Wenn man nun aber neben dem Fall von Björn Kietzmann jenen von der Tagesschau ebenfalls überprüften Fall von Alfred Denzinger genauer betrachtet, sieht man, dass offensichtlich gerade diese journalistische Arbeit in der Nähe der Arbeit der Polizei sehr oft dazu führt, erkennungsdienstlich erfasst und eventuell sogar selbst angezeigt zu werden, wie auch die Tagesschau ebenda bestätigt. Der Journalist aus dem baden-württembergischen Rudersberg hat die Vorwürfe, welche auf der Liste des BKA gegen ihn erhoben werden, auf seiner Nachrichtenseite Beobachter News ausführlich dokumentiert.

Ein Staat, der alles beobachtet, aber nichts vergisst, ist sehr bedrohlich. Von unseren rechtsstaatlichen Behörden hätten wir solche Rechtsverstöße nicht erwartet. Im Gegenteil: Von unseren rechtsstaatlichen Behörden erwarten wir, dass sie genau solche Rechtsverstöße verhindern.

Sowohl im Datensatz zu Björn Kietzmann als auch zu Alfred Denzinger findet sich der Vorwurf eines Verstoßen gegen das Recht am eigenen Bild, also gegen das Urheberrecht, weil sie auf Demonstrationen Polizisten fotografiert hatten. Diese Vorwürfe sind als „politisch motivierte Kriminalität“ beim BKA verzeichnet und erschwert jetzt deren journalistische Tätigkeit. Mit anderen Worten: Die journalistische Beobachtung der Polizei führt dazu, dass dieselben Journalisten von der Polizei an ihrer journalistischen Arbeit gehindert werden.

Ein Schalk, wer Böses dabei denkt.

Verwendetes Bild: © 2015 Claus R. Kullak | prepon.de.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.